Ein Arbeitsmediziner soll den Arbeitnehmer vor den "Gefahren" seiner Arbeit schützen.
Diese können unterschiedlich aussehen, je nachdem, ob Sie mit chemischen oder radioaktiven Soffen arbeiten, mit Hitze oder Kälte, einen LKW oder Stapler fahren, in der Höhe arbeiten müssen, oder einen Computerarbeitsplatz haben, sieht die "Gefahr" anders aus.
Hauptaufgabe ist nach § 3 ASiG die Unterstützung des Arbeitgebers im Gesundheitsschutz, bei der Unfallverhütung und bei allen Fragen des Gesundheitsschutzes.
Weitere Aufgaben sind:
- Begehungen
- Teilnahme an den Arbeitsschutzausschußsitzungen ( ASA Sitzungen)
- Beratung bei der Planung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Beurteilung von gesundheitsschädigenden physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen
- Beratung bei der Persönlichen Schutzausrüstung
- Organisation der Ersten Hilfe
- Beratung bei Arbeitsplatzwechsekn aus gesundheitlichen Gründen
- Rehabilitation Behinderter
- Arbeitsplatzbeurteilungen