Geforderte Untersuchungen bei Verlängerung der Fahrerlaubnis
Der Umfang der Untersuchung bei Verlängerung der Fahrerlaubnis hängt vom Alter ab:
Für Verlängerungen, die nicht über das 50/60igste Lebensjahr hinaus gelten, werden die folgenden Untersuchungen benötigt:
· Untersuchung der körperlichen Eignung
· Untersuchung des Sehvermögens
Für Verlängerungen, die über das 60igste Lebensjahr hinaus (bei Busfahrern über das 50igste Lebensjahr hinaus) gelten, wird zusätzlich eine leistungspsychologische Untersuchung gefordert: Diese Untersuchung testet Ihre Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Reaktionsfähigkeit, Konzentrationsleistung und Aufmerksamkeitsleistung. Ist bei Antragstellung auf Verlängerung das 55. (45.) Lebensjahr überschritten, gibt es zwei Möglichkeiten:
· Erfolgt die Untersuchung ohne die leistungspsychologische Untersuchung, kommt es zu einer verkürzten Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis, da diese dann nur bis zum 50./60. Geburtstag gültig ist.
· Erfolgt die Untersuchung mit der leistungspsychologischen Untersuchung, kann die Fahrerlaubnis für die nächsten fünf Jahre verlängert werden.